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Pokerturniere – Verfahrensentscheid des Bundesgerichtes



Swiss Poker

12.09.2008, Lesen Sie hier den Bericht über «Pokerturniere – Verfahrensentscheid des Bundesgerichtes».


11. September 2008. Die Eidg. Spielbankenkommission hat in über 140 Fällen entschieden, dass bestimmte Formen von Pokerturnieren nicht mehr als Glücksspiele, sondern neu als Geschicklichkeitsspiele gelten und damit von jedermann ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden dürfen (unter Vorbehalt von kantonalen Vorschriften).

Der Schweizer Casino Verband hat diese Entscheide der eidg. Spielbankenkommission beim Bundesverwaltungsgericht angefochten, weil Pokerturniere Glücksspiele sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat im März 2008 in einem Zwischenentscheid festgehalten, dass die Pokerturniere während der Dauer des Verfahrens weiterhin ausserhalb von Casinos durchgeführt werden dürfen. Die gegen den Zwischenentscheid erhobene Beschwerde des Verbandes wurde vom Bundesgericht mit einem am 10. September 2008 veröffentlichten Entscheid abgewiesen (2C_309/2008). Das Bundesverwaltungsgericht hat noch nicht darüber entschieden, ob Pokerturniere als Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele gelten

Rückblick:

25. April 2008. Der Schweizer Casino Verband (SCV) führt Beschwerde gegen Pokerturniere ausserhalb von Casinos. Poker ist in jeder Form ein Glücksspiel. Mit der Zulassung von Pokerturnieren ausserhalb von Casinos wird der Grundsatz des Bundes durchbrochen, Glücksspiele um Geld nur in überwachter Form in Casinos durchzuführen.

Früher ist die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) gegen Pokerturniere ausserhalb von Casinos polizeilich eingeschritten. Seit Dezember 2007 hat sie ihre Meinung geändert und seither insgesamt 91 Entscheide gefällt, wonach bestimmte Pokerturniere als Geschicklichkeitsspiele gelten. Diese können von jedermann ausserhalb von Casinos veranstaltet werden

Die Entscheide der ESBK haben zur Folge, dass die Kantone für die Regelung und die Aufsicht über die­se Pokerturniere zuständig werden. In den Kantonen bestehen für die Turniere aber keine Bestimmungen, weil sie bisher davon nicht betroffen waren. Die Pokerturniere haben sich innert kürzester Zeit schweizweit extrem stark verbreitet. Einen genauen Überblick hat niemand. Allein für den Monat Mai sind bereits mindestens 450 Turniere ausgeschrieben. Diese Turniere werden heute weitgehend im rechtsfreien Raum und ohne Kontrollen durchgeführt.

Ein Pokerturnier enthält Glücks- und Geschicklichkeitselemente, wobei der Glücksfaktor aufgrund der zufälligen Kartenverteilung überwiegt. Poker als Einzelspiel gilt auch nach Auffassung der ESBK weiterhin als Glücksspiel. Es ist nicht einzusehen, weshalb ein Turnier, als Aneinanderreihung von Einzelspielen, zum Geschicklichkeitsspiel mutieren soll. Poker wird auch von der Glücksspielverordnung aus gutem Grund als Glücksspiel definiert. In allen benachbarten Ländern der Schweiz gilt Poker ebenfalls als Glücksspiel. Im Februar 2008 hat ein Appellationsgericht in England entschieden, dass Texas Hold'em-Pokerturniere ein Glücksspiel sind.

In Casinos dürfen Pokerturniere, wie die übrigen Glücksspiele, nach einer Eintrittskontrolle nur unter Kameraüberwachung und strengen Sicherheits­massnahmen durchgeführt werden. Die Casinos unterstehen dem Geldwäschereigesetz und haben die entsprechenden Sorgfaltspflichten einzuhalten. Gegen Spieler mit einem problematischen Spielverhalten muss eine Sperre verhängt werden.

Pokerturniere, die von Dritten ausserhalb von Casinos durchgeführt werden, unterstehen diesen Auf­lagen nicht. Es ist weder ein Sozialschutz noch ein Jugendschutz gewährleistet und keine Massnahmen gegen die Geldwäscherei. In Casinos gesperrte Spieler können ohne weiteres an Turnieren ausserhalb von Casinos teilnehmen. Ein fairer und sicherer Spielbetrieb kann nicht gewährleistet werden (Kartenmanipulationen, gegenseitige, verdeckte Gewinnbeteiligungen unter Spielern etc.)

Mit der Zulassung von Pokerturnieren ausserhalb von Casinos wird der Grundsatz des Bundes durchbrochen, Glücksspiele um Geld nur in überwachter Form in Casinos durchzuführen. Es ist nicht einzusehen, weshalb für solche Pokerturniere keine Auflagen bezüglich Sicherheit und kein Sozialschutz gelten sollen. Aus diesen Gründen und um Rechtssicherheit zu erlangen hat der Schweizer Casino Verband (SCV) gegen die Pokerturniere ausserhalb von Casinos Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Pokerturniere, die von der ESBK als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert wurden, könnten auch von Casinos, auch ausserhalb ihrer Räume, durchgeführt werden. Wer, wenn nicht die Spielbanken, verfügen über das beste Know how zur Durchführung von Pokerturnieren. Aus den oben genannten Gründen halten sich die Casinos aber bisher zurück.

Verfahren

Der SCV hat in seiner Beschwerde im Sinn einer vorsorglichen Massnahme auch verlangt, dass während der Dauer des Verfahrens - d.h. bis gerichtlich festgestellt ist, ob es sich um Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel handelt - keine Pokerturniere ausserhalb der Casinos durchgeführt werden. 20 Kantone haben diesen Antrag ausdrücklich unterstützt mit der Begründung, dass kantonale Regelungen weitgehend fehlen und die Turniere zurzeit unkontrolliert durchgeführt werden, weil entsprechende Kontrollmittel fehlen. Trotzdem hat das Bundesver­wal­tungs­­­gericht am 18. März 2008 in einem Zwischenentscheid entschieden, dass die Turniere während der Dauer des Verfahrens weiterhin durchgeführt werden dürfen. Der SCV hat diesen Entscheid am 24. April 2008 an das Bundesgericht weitergezogen. Dessen Entscheid ist ausstehend.

Quelle: http://www.switzerlandcasinos.ch (Casinoverband)



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